|
| Untersuchte Arbeit: Seite: 132, Zeilen: 12-16 |
Quelle: Mertens 1989 Seite(n): 44, Zeilen: 24-28 |
|---|---|
| Beherrscht die Aktiengesellschaft andere Unternehmen, so erstreckt sich die
Leitungsverantwortung des Vorstands seiner Gesellschaft gegenüber auch darauf, daß die von dieser abhängigen Unternehmen zum Erfolg der Gesellschaft beitragen. Diese Verantwortung verpflichtet den Vorstand einer konzernleitenden Gesellschaft zur (Ober-)Leitung der Konzernunternehmen. |
Beherrscht die Aktiengesellschaft andere Unternehmen, so erstreckt sich die Leitungsverantwortung des Vorstands seiner Gesellschaft gegenüber auch darauf, daß die von dieser abhängigen Unternehmen zum Erfolg der Gesellschaft beitragen. Diese Verantwortung verpflichtet den Vorstand einer konzernleitenden Gesellschaft zur (Ober)leitung der Konzernunternehmen. |
Wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
|