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We're Getting Mutants in the MCU - The Loop
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Untersuchte Arbeit: Seite: 124, Zeilen: 2-8 |
Quelle: Hoffmann-Becking 1995 Seite(n): 332, Zeilen: 14-20 |
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Für das richtige Verständnis der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats einer Konzernobergesellschaft ist zunächst die lapidare Feststellung wesentlich, daß die nachgeordneten Tochtergesellschaften zu dem Vermögen der Konzernobergesellschaft gehören, das dem Vorstand anvertraut ist. Schon aus diesem Grunde hat der Aufsichtsrat die Entwicklung der Konzerngesellschaften zu beobachten und die konzernleitenden Einflußnahmen oder auch Unterlassungen des Vorstands zu überwachen [FN 575]
[FN 575: Hoffmann-Becking, ZHR 159 (1995), 325, 332; Martens, ZHR 159 (1995), 567, 577; Krieger, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 193, 196 f.; ders., in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4, Aktiengesellschaft, § 69 Rdnrr. 36; Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, § 2 Rdnr. 28, S. 49 f.] |
Für das richtige Verständnis der Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats einer Konzernobergesellschaft ist zunächst die schlichte Feststellung wesentlich, daß die nachgeordneten Unternehmen zu dem Vermögen der Gesellschaft gehören, das dem Vorstand anvertraut ist. Der Aufsichtsrat hat schon aus diesem Grunde die Entwicklung der Konzerngesellschaften zu beobachten und die konzernleitenden Einflußnahmen oder auch Unterlassungen des Vorstands zu überwachen. |
Weitgehend wörtliche Übernahme, die nicht als solche gekennzeichnet ist. Quellenverweis am Ende des zweiten Satzes. |
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