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| Untersuchte Arbeit: Seite: 122, Zeilen: 9-10 |
Quelle: Martens 1991 Seite(n): 530, Zeilen: 31-32 |
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| Die rechtliche und tatsächliche Sonderstellung des Aufsichtsrats der Konzernobergesellschaft ergibt sich aus seinem doppelspurigen Zuständigkeitsbereich: | Die rechtliche und tatsächliche Sonderstellung des Konzernvorstands ergibt sich aus seinem doppelspurigen Zuständigkeitsbereich. |
Wörtliche Übernahme mit Anpassung ohne Quellenverweis (am Ende des Abschnitts weiter unten gibt es einen Verweis auf viele Quellen, Martens 1991 ist nicht darunter) Fragment ist kurz, aber wohl eindeutig übernommen, da seltene Wortkombinationen verwendet werden. |
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