VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, WiseWoman, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 122, Zeilen: 1-6
Quelle: Hoffmann-Becking 1995
Seite(n): 331, Zeilen: 30-36
[Dem Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft obliegt nicht die] Überwachung der gesamten geschäftsführenden Tätigkeit, die sich in den einzelnen Konzernunternehmen entfaltet, sondern nur die Überwachung der Führung der Geschäfte der Konzernobergesellschaft durch ihren Vorstand. Die Vorstände und Geschäftsführungen der nachgeordneten Konzernunternehmen sind nicht Adressaten der dem Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft obliegenden Überwachung [FN 567].

[FN 567: Semler, Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, S. 151; Krieger, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4, Aktiengesellschaft, § 2 Rdnrn. 47 ff.; Hoffmann-Becking, ZHR 159 (1995), 325, 331; Scheffler, SzU 56 (1995), 147, 163 ff; a. A U. H. Schneider, BB 1981,249,252; ders., in: Scholz, Kommentar zum GmbHG, § 52 Rdnr. 111.]

[...] obliegt dem Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft nicht die Überwachung der gesamten geschäftsführenden Tätigkeit, die sich in den einzelnen Konzernunternehmen entfaltet, sondern nur die Überwachung der Führung der Geschäfte der Konzernobergesellschaft durch ihren Vorstand. Die Vorstände und Geschäftsführungen der nachgeordneten Konzernunternehmen sind nicht Adressaten der dem Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft obliegenden Überwachung [FN 17].

[FN 17 ]. Semler, Überwachungsaufgabe, S. 151; MünchHdb. AG/Krieger, 1988, § 69 Rdn. 36. Anders U. H. Schneider BB 1981,249/252; Scholz, GmbHG/U. H. Schneider, 7. Aufl. 1988, § 52 Rdn. 111.

Anmerkungen

Fortsetzung von Vorseite. Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kennzeichnung. Ein Quellenverweis findet sich am Ende des zweiten Satzes. Der Quellenverweis bezieht sich auf mehrere Quellen, die meisten davon sind auch bei Hoffmann-Becking zu finden.

Sichter
WiseWoman