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Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Hindemith, Frangge, Sotho Tal Ker
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 1-25
Quelle: Scheffler 1994
Seite(n): 797, Zeilen: 2-29, rechte Spalte
Danach habe der Vorstand der Obergesellschaft dem Aufsichtsrat über folgende Punkte zu berichten [FN 555]:

- mindestens einmal jährlich, bei neueren Entwicklungen unverzüglich, über die beabsichtigte Geschäftspolitik des Konzerns und andere grundsätzliche Fragen der künftigen Konzernführung (Hier geht es um Leitbild und Unternehmenspolitik für den Konzern. Die grundsätzlichen Fragen der Geschäftsführung betreffen in erster Linie strategische Planung und Entscheidungen, aber auch die Finanzpolitik hinsichtlich Finanzstruktur und Finanzrisiko des Konzerns und seiner Unternehmen.);

- im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Jahresabschluß und den Konzernabschluß, über die Rentabilität des Konzerns, insbesondere über seine Eigenkapitalrendite und über die Ertragslage des Konzerns;

- regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz und die Lage des Konzerns. (Hier ist auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, aber auch auf die Risikolage des Konzerns und wichtiger Konzernunternehmen einzugehen. Ebenfalls ist über die wichtigen Geschäftsbereiche und Konzernunternehmen zu berichten.);

- unverzüglich aus sonstigen wichtigen Anlässen an den Aufsichtsratsvorsitzenden, der seinerseits nach pflichtmäßigem Ermessen die übrigen Aufsichtsratsmitglieder informiert;

- so rechtzeitig, daß der Aufsichtsrat vor der Vornahme von Geschäften Gelegenheit hat, zu diesen Stellung zu nehmen, über alle Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Konzernobergesellschaft und/oder des Konzerns von Bedeutung sein können.

[FN 555: Semler, Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, S. 244 ff.; Scheffler, DB 1994, 793, 797; ders., Konzernmanagement, S. 70 f.]

Zur Überwachung seiner Konzernführung hat der Vorstand der Obergesellschaft dem Aufsichtsrat analog zu § 90 AktG über folgende Punkte zu berichten:
  • Mindestens einmal jährlich, bei neueren Entwicklungen unverzüglich, über die beabsichtigte Geschäftspolitik des Konzerns und andere grundsätzliche Fragen der künftigen Konzernführung. Hier geht es um Leitbild und Unternehmenspolitik für den Konzern. Die grundsätzlichen Fragen der Geschäftsführung betreffen in erster Linie strategische Planung und Entscheidungen, aber auch die Finanzpolitik hinsichtlich Finanzstruktur und Finanzrisiko des Konzerns und seiner Unternehmen.
  • Im Zusammenhang mit der Verhandlung über den Jahresabschluß und den Konzernabschluß [...], über die Rentabilität des Konzerns, insbesondere über seine Eigenkapitalrendite und über die Ertragslage des Konzerns.
  • Regelmäßig, mindestens vierteljährlich, über den Gang der Geschäfte, insbesondere den Umsatz, und die Lage des Konzerns. Hier ist auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage, aber auch die Risikolage [FN 34] des Konzerns und wichtiger Konzernunternehmen einzugehen. Über die wichtigen Geschäftsbereiche und Konzernunternehmen ist ebenfalls zu berichten.
  • Unverzüglich aus sonstigen wichtigen Anlässen an den Aufsichtsratsvorsitzenden, der seinerseits nach pflichtmäßigem Ermessen die übrigen Aufsichtsratsmitglieder informiert.
  • So rechtzeitig, daß der Aufsichtsrat vor Vornahme der Geschäfte Gelegenheit hat, zu ihnen Stellung zu nehmen, über alle Geschäfte, die für die Rentabilität oder Liquidität der Konzernobergesellschaft und/oder des Konzerns von Bedeutung sein können.

[FN 34: Die Risikoanlage wird im allgemeinen als Bestandteil der anderen "drei Lagen" angesehen. Im Hinblick auf die erhöhte Bedeutung der Umwelteinflüsse auf die Unternehmen und deren Dynamik scheint die besondere Herausstellung der Risikolage sinnvoll.

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist in der Fußnote 555 vorhanden, dieser lässt aber nicht auf eine wörtliche Übernahme aus Scheffler (1994) schließen, da insgesamt 3 Quellen genannt sind. Scheffler (1994) wird nur an zweiter Stelle genannt. Noch nicht geklärt ist, ob sich dieses Textfragment auch so bei Semler (1996) finden lässt. Immerhin wird Semler vor dem oben dokumentierten Fragment im Fließtext genannt, worauf sich auch das "Danach habe [...]" bezieht, mit dem die Fundstelle beginnt. Auch wird hier der Konjunktiv verwendet, der – im weitesten Sinne – als Kennzeichnung einer wörtlichen Übernahme herhalten könnte. Bis geklärt ist, ob die Stelle bei Semler so zu finden ist: verdächtig.

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