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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Klicken, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 9-28
Quelle: Martens 1995
Seite(n): 567-569, Zeilen:
Auch im Konzernverhältnis hängt die Anerkennung einer Konzernvorstandskontrolle von der Effektivität der Aufsichtsratskontrolle im Konzern ab. Im Vergleich zur unverbundenen Aktiengesellschaft sind in einem Konzern die Gefahren für ein unkontrolliertes Geschäftsgebaren weitaus größer, da der Großkonzern mit seinen für den Außenstehenden oftmals kaum überschaubaren Verzweigungen ein hervorragendes Experimentierfeld für Verschiebungen aller Art darstellt [FN 462]. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Konzern mit internationalen Betätigungsfeldern und internationalen Konzerngesellschaften handelt, denn je exotischer diese Ausstrahlungen sind, um so größer ist das Manipulationspotential [FN 463].

Daran wird deutlich, daß der Problembereich der Aufsichtsratskontrolle im Konzern außerordentlich vielschichtig ist und deshalb weitaus stärker auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen ist als in der konzernfreien Aktiengesellschaft. So besteht auch kein Zweifel darüber, daß der Umfang der Aufsichtsratskontrolle in der Konzernholding eines überaus diversifiziert verzweigten Konzerns mit ganz unterschiedlichen Geschäftsfeldern, die jeweils in eigenständigen Konzernbereichen gebündelt sind, weitaus größer ist und deshalb eine weitaus intensivere Kontrolldichte als in einem rechtlichen Einheitsunternehmen verlangt, dessen Geschäftsbereiche verwandt und überschaubar sind [FN 464].

[FN 462: Insofern ist es auch nicht verwunderlich, daß sich in der jüngsten Vergangenheit der Paradefall eines krisengeschüttelten Aufsichtsrats in einem Konzern, nämlich dem der Metallgesellschaft, ereignet hat.]

[FN 463: Martens, ZHR 159 (1995), 567 f.; Scheffler, DB 1994, 793,796.]

[FN 464: Dazu Martens, ZHR 159 (1995), 567, 569, der daraus treffend folgert, daß aus dieser intensiven Kontrolldichte wesentliche Konsequenzen hinsichtlich des Anforderungsprofils der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzenden resultieren, dessen Schlüsselposition im Konzernverbund von überragender Bedeutung ist.]

[Seite 567 Zeile 4 nach Inhaltsverzeichnis]

So ist es auch nicht verwunderlich, daß sich in der jüngsten Vergangenheit der Paradefall eines krisengeschüttelten Aufsichtsrats in einem Konzern, nämlich dem der Metallgesellschaft, ereignet hat. Der Großkonzern mit seinen für den Außenstehenden oftmals kaum überschaubaren Verzweigungen stellt ein hervorragendes Experimentierfeld für Verschiebungen aller Art dar, so daß die Aussichten für ein unkontrolliertes Geschäftsgebaren weitaus günstiger sind als in einem rechtlichen Einheitsunternehmen. Das gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen Konzern mit internationalen Betätigungsfeldern und internationalen Konzerngesellschaften handelt. Je exotischer diese Ausstrahlungen sind, um so größer ist das Manipulationspotential. [...]

[Seite 568, Zeile 30]

Diese einleitenden Überlegungen lassen schon deutlich erkennen, daß der Problembereich der Aufsichtsratskontrolle im Konzern außerordentlich vielschichtig ist und deshalb weitaus stärker als im rechtlichen Einheitsunternehmen auf die konkreten Umstände des Einzelfalls abzustellen ist. In einer Hinsicht sollte allerdings kein Zweifel bestehen. Der Umfang der Aufsichtsratskontrolle in der Konzernholding eines überaus verzweigten Konzerns mit ganz unterschiedlichen Geschäftsfeldern, die jeweils in eigenständigen Konzernbereichen gebündelt sind, ist weitaus größer und verlangt deshalb eine weitaus intensivere Kontrolldichte als in einem rechtlichen Einheitsunternehmen, dessen Geschäftsbereiche verwandt und überschaubar sind. Daraus ergeben sich wesentliche Konsequenzen hinsichtlich des Anforderungsprofils der Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere des Aufsichtsratsvorsitzenden. Dem Aufsichtsratsvorsitzenden [FN 3] kommt generell eine Schlüsselposition zu, [...]

[FN 3 Eine umfassende Darstellung seiner Rechtsstellung enthält die Arbeit von Peus, Der Aufsichtsratsvorsitzende (1983).]

Anmerkungen

Wörtliche Übernahme mit leichten Anpassungen und Umstellungen im ersten Abschnitt. Die Fußnoten 462 und 464 sind "ausgelagerter" Fließtext derselben Stelle in der Quelle. Keine Kennzeichnung als Zitat. In der Fußnote 463 ist ein Quellenverweis vorhanden, der allerdings in keinster Weise vermuten lässt, dass hier eine halbe Seite abgeschrieben wurde (vor und nach der Fußnote). Der Quellenverweis in Fußnote 464 bezieht sich nur auf diese Fußnote, so dass der zweite Absatz und der Text in Fußnote 462 vollkommen ohne Quellenverweis auskommen müssen.

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