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| Untersuchte Arbeit: Seite: 101, Zeilen: 5-8 |
Quelle: Martens 1988 Seite(n): 199, Zeilen: 10-12 |
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| Bereits bei der unverbundenen Aktiengesellschaft wurde festgestellt, daß die Konzentrierung der Unternehmenskontrolle auf den Aufsichtsrat unvereinbar ist mit den begrenzten sachlichen und personellen Mitteln, über die der Aufsichtsrat verfügt, und daß deshalb eine Vorstandskontrolle anzuerkennen ist. | Die Konzentrierung der Führungskontrolle auf den Aufsichtsrat ist unvereinbar mit den begrenzten sachlichen und personellen Mitteln, über die der Aufsichtsrat verfügt. |
Wörtliche Übernahme ohne Quellenverweis. Sehr kurz, daher als verdächtig eingestuft. --- Ab dem Wort "Konzentrierung" 100% Übernahme. |
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