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Untersuchte Arbeit: Seite: 70, Zeilen: 18-33 |
Quelle: Scheffler 1995 Seite(n): 83,84, Zeilen: |
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Die Unternehmensphilosophie betrifft die Positionierung des Unternehmens im gesellschaftlichen Umfeld und drückt die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens und die Ethik seines Verhaltens aus [FN 324]. Ihre tragende Leitidee besteht in der unternehmerischen Vision, die als „Leitstern" das unternehmerische Planen und Handeln bestimmt [FN 325]. Die Unternehmensverfassung bildet den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Geschäftsführung. Sie wird von den gesetzlichen Vorschriften, durch die Satzung des Unternehmens sowie durch Geschäftsordnungen für die Organe des Unternehmens bestimmt [FN 326]. Innerhalb seines Autonomiebereiches hat der Vorstand durch Richtlinien und Anweisungen zweckmäßige Normen für die unternehmensinterne Geschäftsabwicklung zu schaffen, damit die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit sichergestellt und der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens steuer- und kontrollierbar wird. Dabei geht es im einzelnen um die Festlegung klarer Kompetenzen und Entscheidungskriterien sowie um Verfahren zur Erfassung und Verfolgung der betrieblichen Daten, so daß im Unternehmen keine unkontrollierten und [damit unkalkulierbaren Geschäfte getätigt werden [FN 327].]
[FN 324: Bleicher, Normatives Management, S. 59; Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83; ders., SzU 30 (1983), 7, 12; Osterloh, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2166 f.] [FN 325: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83.] [FN 326: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 83; ders. Konzernmanagement, S. 41; Keller, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 94, 114 ff.; Steinmann, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2170 ff.] [FN 327: Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 84; ders., Konzernmanagement, S. 81 ff.; Steinmann, in: Vahlens Großes Wirtschaftslexikon, Bd. 2, S. 2170 ff.] |
[Seite 83, Zeile 7-16]
Die Unternehmensphilosophie betrifft die Positionierung der Unternehmung im gesellschaftlichen Umfeld; sie drückt die gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmung und die Ethik ihres Verhaltens aus [FN 6]. Ihre tragende Leitidee äußert sich in der unternehmerischen Vision, die als "Leitstern" das unternehmerische Planen und Handeln bestimmt. Den rechtlichen und institutionellen Rahmen für die Geschäftsführung bildet die Unternehmensverfassung. Sie wird von gesetzlichen Vorschriften [...] die Satzung des Unternehmens sowie durch Geschäftsordnungen für die Organe des Unternehmens bestimmt. [...] [Seite 84, Zeile 4-11] Innerhalb ihres Autonomiebereiches hat die Geschäftsführung durch Richtlinien und Anweisungen zweckmäßige Normen für die unternehmensinterne Geschäftsabwicklung zu schaffen, damit die Ordnungs- und Rechtmäßigkeit sichergestellt und der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens steuer- und kontrollierbar wird. Im einzelnen geht es um die Festlegung klarer Kompetenzen und Entscheidungskriterien sowie um Verfahren zur Erfassung und Verfolgung der betrieblichen Daten, so daß im Unternehmen keine unkontrollierten und damit unkalkulierbaren Geschäfte getätigt werden. [FN 6: Bleicher (1994), S. 59.] |
Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es sind Quellenverweise vorhanden, diese lassen den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahmen. Der Verweis auf Bleicher wurde mitübernommen und es wurden neben der Quelle der wörtlichen Übernahmen noch andere Quellen angegeben, was eine Auseinandersetzung mit den Quellen vermuten lässt, die so wohl nicht stattgefunden hat. |
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