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| Untersuchte Arbeit: Seite: 68, Zeilen: 1-4 |
Quelle: Götz 1990 Seite(n): 638, Zeilen: 12-15 |
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| Somit erhält der Aufsichtsrat bei Beachtung dieser dem Vorstand auferlegten Berichtspflichten grundsätzlich Kenntnis von allen "Außengeschäften", die er zum Gegenstand eines Zustimmungsvorbehalts zu machen berechtigt wäre. | Bei Beachtung dieser dem Vorstand auferlegten Berichtspflichten erhält der Aufsichtsrat grundsätzlich rechtzeitig Kenntnis von allen „Außengeschäften", die er zum Gegenstand eines Zustimmungsvorbehalts zu machen berechtigt wäre. |
Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung als Zitat und ohne Quellenverweis. Ein Verweis auf Götz ist vor dem Textfragment zu finden, bezieht sich aber nicht auf dieses. |
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