|
Untersuchte Arbeit: Seite: 52, Zeilen: 20-34 |
Quelle: Götz 1995 Seite(n): 338, Zeilen: Sp.2, Zeile 28-36, Sp. 1, Zeile 13-23 |
---|---|
[cc) Ergebnis]
Die Gesamtverantwortung des Vorstands verlangt von jedem seiner Mitglieder, sich persönlich davon zu überzeugen, daß sowohl ein effizientes und zuverlässiges Unternehmenscontrolling als auch eine leistungsfähige Interne Revision bestehen und die Leitungen dieser Bereiche kompetent sind. Darüber hinaus muß sich jedes Vorstandsmitglied über die unbeeinflußte und unbehinderte Wirkungsweise beider Stabsabteilungen vergewissern [FN 246]. d) Ergebnis Mithin gehört es zur Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder, sicherzustellen, daß ein leistungsfähiges internes Überwachungssystem besteht, welches alle relevanten Vorgänge erfaßt und im Rahmen des Notwendigen überprüft sowie die daraus resultierenden Informationen in aufbereiteter Form den zuständigen Verantwortungsträgern zeitnah zuleitet [FN 247]. Ferner umfaßt die Gesamtverantwortung des Vorstands die Gewährleistung der sorgfältigen Auswahl und Beaufsichtigung derjenigen Personen, die Funktionen im internen Überwachungssystem wahrzunehmen haben. [FN 246: Götz, AG 1995, 337, 338; Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 91 ff.; Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 93 Rdnrn. 45 ff; Freiling, ZfbF 40 (1988), 191, 196.] [FN 247: Götz, AG 1995, 337, 338; Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 91 ff.; Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 93 Rdnrn. 45 ff.; Freiling, ZfbF 40 (1988), 191, 196.] |
[Seite 338 -- unter der Überschrift: 3. Überwachungsaufgaben aus der Vorstandsgesamtverantwortung [...]]
Die Gesamtverantwortung des Vorstands verlangt von jedem seiner Mitglieder, sich persönlich davon zu überzeugen, daß sowohl ein effizientes und zuverlässiges Controlling wie auch eine leistungsfähige Interne Revision bestehen und die Leitungen dieser Bereiche kompetent besetzt sind. Darüber hinaus ist es für jedes Vorstandsmitglied wichtig, sich von der unbeeinflußten und unbehinderten Wirkungsweise beider Stabsabteilungen zu vergewissern. [Seite 338 -- unter der Überschrift: 1. Grundsätzliches] Es gehört zur Gesamtverantwortung aller Vorstandsmitglieder sicherzustellen, daß ein leistungsfähiges internes Überwachungssystem besteht, welches alle relevanten Vorgänge erfaßt und im Rahmen des Notwendigen überprüft sowie die daraus resultierenden Informationen in aufbereiteter Form den zuständigen Verantwortungsträgern zeitnah zuleitet. Die Gesamtverantwortung des Vorstands umfaßt ferner die Gewährleistung der sorgfältigen Auswahl und Beaufsichtigung derjenigen Personen, die Funktionen im internen Überwachungssystem wahrzunehmen haben. |
Selbst zwei Unterkapitel, beide mit dem Titel "Ergebnis" sind weitgehend wörtlich übernommen, ohne dass ein Zitat kenntlich gemacht wäre. Es ist bemerkenswert, dass die Fundstelle bei Götz für eines dieser Unterkapitel unter der Überschrift "Grundsätzliches" zu finden ist. Quellenverweise sind zwar vorhanden, aber nicht adäquat: *Auch nach der Fußnote 247 ist noch ein Satz wörtlich übernommen *Dadurch, dass jeweils mehr als eine Quelle angegeben ist, nimmt der Leser wohl an, dass der Autor in der Dissertation eine Synthese der Standpunkte anstrebt, die in diesen Quellen vertreten werden -- von einer wörtlichen Übernahme aus nur einer der Quellen kann er eher nicht ausgehen. |
|