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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 3-14
Quelle: Schiessl 1992
Seite(n): 69, Zeilen: 11-21
Wenn in der Praxis in einigen nach Sparten organisierten Unternehmen die Geschäftsordnung vorsieht, daß die Vorstandsmitglieder nicht allen Vorstandsmitgliedern über ihr Ressort berichten müssen, sondern nur dem Vorstandsvorsitzenden oder einem Vorstandsausschuß, dann bestehen Bedenken bezüglich der Zulässigkeit einer solchen Geschäftsordnung. Knüpft man in der Diskussion an die aus der Gesamtverantwortung resultierenden zwingenden kontrollrechtlichen Befugnisse der einzelnen Vorstandsmitglieder an, dann können solche mediatisierten Berichtssysteme nur dann als zulässig anerkannt werden, wenn durch eine Pflicht des Vorstandsvorsitzenden oder des Vorstandsausschusses zur Weitergabe der für das Gesamtunternehmen wesentlichen Informationen an die übrigen Vorstandsmitglieder sichergestellt ist, daß diese ihren Kontrollpflichten nachkommen können [FN 192].

[FN 192: Dazu Schiessl, ZGR 1992, 64,69.]

In einigen nach Sparten organisierten Unternehmen sieht die Geschäftsordnung vor, daß die Vorstandsmitglieder eines Geschäftsbereichs nicht allen Vorstandsmitgliedern über ihr Ressort berichten, sondern nur dem Vorstandsmitglied, das „Leiter des Geschäftsbereichs" ist, oder einem Vorstandsausschuß [...]. Solche mediatisierten Berichtssysteme sind nur zulässig, wenn durch eine Pflicht des Geschäftsbereichsleiters oder des Ausschusses zur Weitergabe der für das Gesamtunternehmen wesentlichen Informationen an die übrigen Vorstandsmitglieder sichergestellt ist, daß diese ihren Kontrollpflichten nachkommen können.
Anmerkungen

In dem dokumentierten Abschnitt sind nur zwei Halbsätze von dem Autor der Dissertation ("[...] dann bestehen Bedenken bezüglich der Zulässigkeit einer solchen Geschäftsordnung. Knüpft man in der Diskussion an die aus der Gesamtverantwortung resultierenden zwingenden kontrollrechtlichen Befugnisse der einzelnen Vorstandsmitglieder an [...]"). Der Rest ist ohne Kenntlichmachung eines Zitats weitgehend wörtlich übernommen. Der Quellenverweis am Ende des Absatzes ist nicht ausreichend, dies für den Leser ersichtlich zu machen, insbesondere da er sich explizit von der Quelle distanziert ("Dazu Schiessl").

Sichter
Goalgetter