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| Untersuchte Arbeit: Seite: 38, Zeilen: 6-9 |
Quelle: Scheffler 1995 Seite(n): 82, Zeilen: 17-22 |
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| Dazu muß er [=der Vorstand] sicherstellen, daß innerhalb des Unternehmens keine unkontrollierten oder unkontrollierbaren Vorgänge ablaufen, die das Vermögen oder die Ertragslage des Unternehmens nennenswert beeinträchtigen können. | Die Geschäftsführung muß die unternehmensinterne Überwachung so organisieren [...], daß innerhalb des Unternehmens keine unkontrollierten oder unkontrollierbaren Vorgänge ablaufen, die das Vermögen oder die Ertragslage des Unternehmens nennenswert beeinträchtigen können. |
Die Übernahme ist ab "daß innerhalb" wörtlich (21 Worte) -- kurz, aber eindeutig. Ein Quellenverweis fehlt. |
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