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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar, Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 17-23
Quelle: Martens 1988
Seite(n): 199-200, Zeilen: 33-35 und 2-5
Mithin ist es geboten, da der Aufsichtsrat offensichtlich nicht in der Lage ist, die Unternehmenskontrolle zu monopolisieren, ein anderes Organ vorrangig oder ergänzend mit dieser Aufgabe zu betrauen. Da die Hauptversammlung damit überfordert ist, kommt lediglich der Vorstand in Betracht [FN 160]. Dieser verfügt über alle sachlichen und personellen Mittel, um eine solche Unternehmenskontrolle auszuüben.

[FN 160: Grundlegend für die Anerkennung einer Selbstkontrolle des Vorstands Martens, in: Festschrift für Fleck, S. 191 ff; zustimmend Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 77 Rdnr. 18; Potthoff/Trescher, Das Aufsichtsratsmitglied, S. 15; Götz, AG 1995, 337, 338; Semler, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 149, 152 f.; ders., Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, S. 10 und 14 ff; ders., in: Festschrift für Kastner II, S. 397, 401 f.; ders., in: Festschrift für Döllerer, S. 571, 579 ff; ders., ZGR 1983, 1, 12 und 14 f.; Scheffler, SzU 56 (1995), 79, 82; Schiessl, ZGR 1992, 64, 68]

Der Aufsichtsrat ist offensichtlich nicht in der Lage, die Unternehmenskontrolle gleichsam zu monopolisieren. [...], so ist es mithin geboten, ein anderes Organ vorrangig oder ergänzend mit dieser Aufgabe zu betrauen. Da die Hauptversammlung dazu überfordert ist, kommt lediglich der Vorstand in Betracht. Dieser verfügt über alle sachlichen und personellen Mittel, um eine solche Unternehmenskontrolle auszuüben.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kenntlichmachung des Zitats, so dass dessen Art und Umfang für den Leser unklar bleiben. Ein Quellenverweis ist vorhanden, aber nicht adäquat, da * auch nach dem Verweis noch wörtlich übernommen wird * da Ah sich in FN 160 von der Quelle distanziert: "Grundlegend für die Anerkennung einer Selbstkontrolle des Vorstands Martens" * und da neben der Quelle der wörtlichen Übernahme noch 10 weitere Quellen genannt werden.

Sichter
Guckar