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Untersuchte Arbeit: Seite: 34, Zeilen: 11-21 |
Quelle: Scheffler 1995b Seite(n): 210, Zeilen: 14-23 |
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[ [...] hängen doch die Effizienz und der Wirkungsgrad der Aufsichtsratstätigkeit entscheidend von der Person des Aufsichtsratsvorsitzenden [FN 155] ab,] und ist doch der Aufsichtsratsvorsitzende als Vertreter des Aufsichtsrats Ansprechpartner des Vorstands. Er organisiert und koordiniert die Aufsichtsratstätigkeiten und bereitet insbesondere die Aufsichtsratssitzungen vor. Er muß ständigen Kontakt mit dem Vorstand halten, um sich zeitnah über die Entwicklung und Entwicklungsaussichten des Unternehmens informiert zu halten. Er entscheidet nach pflichtmäßigem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der Weitergabe ihm zugegangener Informationen an das Aufsichtsratsplenum oder einen Ausschuß sowie über die Einberufung von Sitzungen [FN 156].
[FN 155: Zu den Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden siehe ausführlich Hoffmann, Der Aufsichtsrat, Ein Handbuch für die Praxis, Rdnm. 434 ff; Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrates, § 6 Rdnm. 5 ff, S. 147 ff; Potthoff/Trescher, Das Aufsichtsratsmitglied, S. 67 ff.] [FN 156: Scheffler, AG 1995, 207, 210.] |
Der Aufsichtsratsvorsitzende [FN 29] ist als Vertreter des Aufsichtsrates Ansprechpartner des Vorstandes. Er organisiert und koordiniert die Aufsichtsratstätigkeiten und bereitet insbesondere die Aufsichtsratssitzungen vor. Er muß ständigen Kontakt mit dem Vorstand halten, um sich zeitnah über die Entwicklung und Entwicklungsaussichten des Unternehmens informiert zu halten. [...]. Der Aufsichtsratsvorsitzende entscheidet nach pflichtmäßigem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der Weitergabe ihm zugegangener Informationen an das Aufsichtsratsplenum oder einen Ausschuß sowie über die Einberufung von Sitzungen.
[FN 29: Zu den Aufgaben des Aufsichtsratsvorsitzenden siehe ausführlich HOFFMANN, Der Aufsichtsrat, 3. Aufl. München 1994, Rz. 434 ff.; LUTTER/KRIEGER (FN 2), Rz. 220 ff.; POTTHOFF/TRESCHER (FN 11), S. 67 ff.] |
Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme. Die Fußnote 155 hat eine bemerkenswerte Ähnlichkeit mit der Fußnote 29 in der Quelle. |
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