VroniPlag Wiki

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Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Guckar, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 25, Zeilen: 108-110
Quelle: Mertens 1989
Seite(n): 71, Zeilen: 43-45
[FN 114] Nach § 15 Abs. 1 KWG dürfen Organkredite nur aufgrund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter des Kreditinstituts und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsorgans gewährt werden. Nach § 15 I KWG dürfen Organkredite nur aufgrund eines einstimmigen Beschlusses sämtlicher Geschäftsleiter des Kreditinstituts und nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Aufsichtsorgans gewährt werden.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Sichter
Hindemith