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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Guckar
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 21, Zeilen: 1-7
Quelle: Schiessl 1992
Seite(n): 80, 82, Zeilen:
[Dazu ist ein betriebswirtschaftlich optimaler Abstimmungsmechanismus zu entwickeln, wobei die Abstimmung bei weniger] bedeutenden Angelegenheiten nicht notwendig auf der Vorstandsebene erfolgen muß [FN 93].

(4) Ergebnis

Aus den erwähnten Gründen fuhrt die Bildung von Sparten unterhalb der Vorstandsebene als solche nicht zu einer mit § 76 Abs. 1 AktG unvereinbaren Delegation von Leitungsbefugnissen an nicht dem Vorstand angehörende Personen.

[FN 93 Rumpff, in: Gemeinschaftskommentar zum MitbestG, § 33 Rdnr. 76; Windbichler, Arbeitsrecht im Konzern, S. 574; Schiessl, ZGR 1992, 64, 82.]

[Seite 82, Zeile 20]

Dabei ist ein betriebswirtschaftlich optimaler Abstimmungsmechanismus zu suchen. Die Abstimmung muß bei weniger bedeutenden Angelegenheiten nicht notwendig auf Vorstandsebene erfolgen [FN 65].

[Seite 80, Zeile 24]

Die Bildung von Sparten unterhalb der Vorstandsebene führt als solche nicht zu einer mit § 76 Abs. l AktG unvereinbaren Delegation von Leitungsbefugnissen an nicht dem Vorstand angehörende Personen [FN 55]

[FN 55: Unternehmensrechtskommission, aaO (Fn. 9), Rdn. 1740 ff; GESSLER, FS Hefermehl, 1976, S.263, 273; SCHÖNBROD, aaO (Fn.9), S. 176f; K.SCHMIDT, ZGR 1981, 455, 482; Siehe auch WINDBICHLER, aaO (Fn. 9), S. 574.]

[FN 65: RUMPFF, aaO (Fn.43), §33 MitbestG Rdn. 76; siehe auch WINDBICHLER, aaO (Fn. 9), S. 574.]

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahmen ohne Kenntlichmachung eines Zitats. Es ist ein Quellenverweis vorhanden, dieser lässt den Leser aber im Unklaren über die Art und den Umfang der Übernahme, die überdies auch nach dem Quellenverweis weitergeht. Auch werden Quellenverweise aus der Quelle mitübernommen. Die Übernahme beginnt auf der Vorseite.

Sichter
Guckar