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Untersuchte Arbeit: Seite: 18, Zeilen: 1-3 |
Quelle: Schiessl 1992 Seite(n): 77, Zeilen: 14-16 |
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Diese Kompetenzabgrenzung läßt dem Arbeitsdirektor ausreichende Rechte, um seine Verantwortung für das Personal- und Sozialwesen in dem rechtlich erforderlichen Umfang auszufüllen. | Die geschilderte Kompetenzabgrenzung läßt dem Arbeitsdirektor ausreichende Rechte, um seine Verantwortung für das Personal- und Sozialwesen in dem rechtlich erforderlichen Umfang auszufüllen. |
Fast wörtliche Übernahme ohne Quellenverweis. Kurz, aber eindeutig. |
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