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| Untersuchte Arbeit: Seite: 7, Zeilen: 102-104 |
Quelle: Hüffer 1995 Seite(n): 308, Zeilen: 50-53 |
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| [FN 15] Das Prinzip der Gesamtgeschäftsführung gilt auch in mitbestimmten Gesellschaften, der Arbeitsdirektor (§ 33 MitbestG) nimmt insoweit keine Sonderstellung ein. Besonderheiten gelten allerdings für die Ausübung von Beteiligungsrechten (§ 32 MitbestG). | Prinzip der Gesamtgeschäftsführung gilt auch in mitbestimmten Gesellschaften (Wiesner in MünchHdb AG § 22 Rn 4). Arbeitsdirektor (§ 33 MitbestG) nimmt insoweit keine Sonderstellung ein. Besonderheiten gelten aber für Ausübung von Beteiligungsrechten (§ 32 MitbestG); [...] |
Wörtliche Übernahme mit minimalen Anpassungen ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. |
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