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| Untersuchte Arbeit: Seite: 3, Zeilen: 25-27 |
Quelle: Martens 1988 Seite(n): 194, Zeilen: 21-22 |
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| Mithin gewinnt die Frage nach der Grenzlinie zwischen zwingender
Gesamtzuständigkeit und dispositiver Ressortverteilung - vor allem wegen der damit verknüpften Haftungsfolgen - an entscheidender Bedeutung |
Freilich stellt sich sogleich die Anschlußfrage nach dem Grenzverlauf zwischen zwingender Gesamtzuständigkeit und dispositiver Ressortverteilung. |
Es tauchen in unmittelbarer Nähe immer wieder Wörter auf, die Martens verwendet. Beispielsweise: Relevanzbereich, Kernbereich, präzisieren. "1. Grenzlinie zwischen zwingender Gesamtzuständigkeit und dispositiver Ressortverteilung" findet sich auch als Überschrift im Abschnitt D Hindemith: meiner Ansicht nach etwas kurz und zu stark umgeschrieben --> bis auf weiteres verdaechtig |
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