von Arne Heller
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[1.] Ah/Fragment 124 02 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:04:05 Kybot | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Hoffmann-Becking 1995, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 124, Zeilen: 2-8 |
Quelle: Hoffmann-Becking 1995 Seite(n): 332, Zeilen: 14-20 |
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Für das richtige Verständnis der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats einer Konzernobergesellschaft ist zunächst die lapidare Feststellung wesentlich, daß die nachgeordneten Tochtergesellschaften zu dem Vermögen der Konzernobergesellschaft gehören, das dem Vorstand anvertraut ist. Schon aus diesem Grunde hat der Aufsichtsrat die Entwicklung der Konzerngesellschaften zu beobachten und die konzernleitenden Einflußnahmen oder auch Unterlassungen des Vorstands zu überwachen [FN 575]
[FN 575: Hoffmann-Becking, ZHR 159 (1995), 325, 332; Martens, ZHR 159 (1995), 567, 577; Krieger, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 193, 196 f.; ders., in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4, Aktiengesellschaft, § 69 Rdnrr. 36; Lutter/Krieger, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, § 2 Rdnr. 28, S. 49 f.] |
Für das richtige Verständnis der Überwachungsaufgabe des Aufsichtsrats einer Konzernobergesellschaft ist zunächst die schlichte Feststellung wesentlich, daß die nachgeordneten Unternehmen zu dem Vermögen der Gesellschaft gehören, das dem Vorstand anvertraut ist. Der Aufsichtsrat hat schon aus diesem Grunde die Entwicklung der Konzerngesellschaften zu beobachten und die konzernleitenden Einflußnahmen oder auch Unterlassungen des Vorstands zu überwachen. |
Weitgehend wörtliche Übernahme, die nicht als solche gekennzeichnet ist. Quellenverweis am Ende des zweiten Satzes. |
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[2.] Ah/Fragment 124 18 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-04-25 18:05:07 Hindemith | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Hoffmann-Becking 1995, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 124, Zeilen: 18-28 |
Quelle: Hoffmann-Becking 1995 Seite(n): 332, Zeilen: 3 |
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Aus diesen Erkenntnissen ergibt sich, daß die konzernleitende Tätigkeit des Vorstands der Konzernobergesellschaft ohne weiteres Gegenstand der Überwachung durch den Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft ist, weil es sich auch bei der Konzernleitung um Geschäftsführung im Sinne von § 111 Abs. 1 AktG handelt. Bei einer konzernleitenden Holding besteht die geschäftsführende Tätigkeit des Holding-Vorstands sogar per definitionem ganz überwiegend aus der Beeinflussung und Kontrolle der nachgeordneten Konzernunternehmen, und auch im Stammhauskonzern ist das Tun und Lassen des Vorstands der Obergesellschaft gegenüber den Konzerntöchtern "Geschäftsführung" des Vorstands im Sinne von § 111 Abs. 1 AktG und somit Gegenstand der Überwachung [FN 577].
[FN 577 Vgl. dazu Hoffmann-Becking, ZHR 159 (1995), 325, 332; Krieger, in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S. 193, 196.] |
Soweit der Vorstand der Konzernobergesellschaft konzernleitend tätig wird, ist diese Tätigkeit ohne weiteres Gegenstand der Überwachung durch den Aufsichtsrat der Konzernobergesellschaft, weil es sich auch bei der Konzernleitung um Geschäftsführung im Sinne von § 111 Abs. 1 AktG handelt. Bei einer konzernleitenden Holding besteht die geschäftsführende Tätigkeit des Holding-Vorstands sogar per definitionem ganz überwiegend aus der Beeinflussung und Kontrolle der nachgeordneten Konzernunternehmen, und auch im Stammhauskonzern ist das Tun und Lassen des Vorstands der Obergesellschaft gegenüber den Konzerntöchtern "Geschäftsführung" des Vorstands im Sinne von § 111 Abs. 1 AktG und somit Gegenstand der Überwachung durch den Aufsichtsrat. |
Obwohl die Übernahme dieses Fazits weitgehend wörtlich ist, kennzeichnet der Autor das Zitat nicht und verweist auf die Quelle (und eine andere Publikation) via Fußnote, die mit "Vgl. dazu" eingeleitet wird. Dadurch werden die wörtlichen Übernahmen verschleiert. Man beachte, dass weiter oben (Zeile 8 derselben Seite) der Autor auf die Quelle verweist ("Zutreffend deshalb die Parallele von Hoffmann-Becking [FN 576], [...]"). Allerdings ist aus dem Kontext und aus dem Gebrauch des Zitat-kennzeichnenden Konjunktives zu erkennen, dass sich dieser Quellenverweis nicht mehr auf das hier dokumentierte Fragment bezieht. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schuju, Zeitstempel: 20110825210708