VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstands

von Arne Heller

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Ah/Fragment 102 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:03:04 Kybot
Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Martens 1995, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Frangge, Goalgetter
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 102, Zeilen: 1-6
Quelle: Martens 1995
Seite(n): 469-470, Zeilen: 22-30, 1-3
Diese Verpflichtung zur uneingeschränkten Konzernkontrolle folgt aus der Verantwortung des Konzernvorstands für das unternehmerische Vermögen der Konzernobergesellschaft, zu dem auch und in vielen Fällen vor allem der gesamte Beteiligungsbesitz gehört. Sie ist ein wesentlicher und unabdingbarer Bestandteil der generellen Pflicht zur Geschäftsführung nach § 76 AktG [...][FN 466].

[FN 466: Martens, ZHR 159 (1995), 567, 569 f.; Scheffler, SzU 56 (1995), 147, 148; Hoffmann-Becking, ZHR 159 (1995), 325, 331; Hommelhoff Die Konzernleitungspflicht, S. 182 ff; Kropff, ZGR 1984, 112, 132; Semler, Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, S. 162 ff; ders., in: Lutter (Hrsg.), Holding-Handbuch, S.149, 152; ders., in: Festschrift für Stiefel, S. 719, 727 f.]

[...] so ist doch unbestreitbar, daß er [=Konzernvorstand] zur uneingeschränkten Konzernkontrolle verpflichtet ist. Diese Verpflichtung folgt aus seiner Verantwortung für das unternehmerische Vermögen der herrschenden Gesellschaft, zu dem auch und in vielen Fällen vor allem der gesamte Beteiligungsbesitz gehört. [...] Sie ist ein wesentlicher und unabdingbarer Bestandteil der generellen Pflicht zur Geschäftsführung nach § 76 AktG.
Anmerkungen

Zwei Sätze übernommen ohne Kennzeichnung des Zitats, ein Quellenverweis. Dem Leser wird dadurch die Art und der Umfang der Übernahme nicht klar.

Sichter
Goalgetter



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Sotho Tal Ker, Zeitstempel: 20120403034335