von Arne Heller
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| [1.] Ah/Fragment 042 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:00:41 Kybot | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schiessl 1992, Schutzlevel sysop |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 42, Zeilen: 3-14 |
Quelle: Schiessl 1992 Seite(n): 69, Zeilen: 11-21 |
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| Wenn in der Praxis in einigen nach Sparten organisierten Unternehmen die Geschäftsordnung vorsieht, daß die Vorstandsmitglieder nicht allen Vorstandsmitgliedern über ihr Ressort berichten müssen, sondern nur dem Vorstandsvorsitzenden oder einem Vorstandsausschuß, dann bestehen Bedenken bezüglich der Zulässigkeit einer solchen Geschäftsordnung. Knüpft man in der Diskussion an die aus der Gesamtverantwortung resultierenden zwingenden kontrollrechtlichen Befugnisse der einzelnen Vorstandsmitglieder an, dann können solche mediatisierten Berichtssysteme nur dann als zulässig anerkannt werden, wenn durch eine Pflicht des Vorstandsvorsitzenden oder des Vorstandsausschusses zur Weitergabe der für das Gesamtunternehmen wesentlichen Informationen an die übrigen Vorstandsmitglieder sichergestellt ist, daß diese ihren Kontrollpflichten nachkommen können [FN 192].
[FN 192: Dazu Schiessl, ZGR 1992, 64,69.] |
In einigen nach Sparten organisierten Unternehmen sieht die Geschäftsordnung vor, daß die Vorstandsmitglieder eines Geschäftsbereichs nicht allen Vorstandsmitgliedern über ihr Ressort berichten, sondern nur dem Vorstandsmitglied, das „Leiter des Geschäftsbereichs" ist, oder einem Vorstandsausschuß [...]. Solche mediatisierten Berichtssysteme sind nur zulässig, wenn durch eine Pflicht des Geschäftsbereichsleiters oder des Ausschusses zur Weitergabe der für das Gesamtunternehmen wesentlichen Informationen an die übrigen Vorstandsmitglieder sichergestellt ist, daß diese ihren Kontrollpflichten nachkommen können. |
In dem dokumentierten Abschnitt sind nur zwei Halbsätze von dem Autor der Dissertation ("[...] dann bestehen Bedenken bezüglich der Zulässigkeit einer solchen Geschäftsordnung. Knüpft man in der Diskussion an die aus der Gesamtverantwortung resultierenden zwingenden kontrollrechtlichen Befugnisse der einzelnen Vorstandsmitglieder an [...]"). Der Rest ist ohne Kenntlichmachung eines Zitats weitgehend wörtlich übernommen. Der Quellenverweis am Ende des Absatzes ist nicht ausreichend, dies für den Leser ersichtlich zu machen, insbesondere da er sich explizit von der Quelle distanziert ("Dazu Schiessl"). |
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| [2.] Ah/Fragment 042 15 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:00:43 Kybot | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Semler 1996 |
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| Untersuchte Arbeit: Seite: 42, Zeilen: 15-21 |
Quelle: Semler 1996 Seite(n): 14, 15, Zeilen: 29-31, 1-4 |
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| 5. Inhalt der Leitungskontrolle des Vorstands
Mit der Leitungskontrolle wird die unternehmerische Aufgabe erfüllt, ständig den Fortschritt aller Unternehmensbereiche in der Ausführung der Pläne und bei der Durchführung aller geplanten Maßnahmen zu verfolgen, den Stand des Erreichten zu erfassen, Abweichungen zu analysieren, sich anbahnende neue Trends zu erkennen und unverzüglich auf Abweichungen und Trendänderungen zu reagieren [FN 193]. [FN 193] Mellerowicz, Unternehmenspolitik, S. 321 ff.; Semler, Leitung und Überwachung der Aktiengesellschaft, S. 14 ff; ders., in: Festschrift für Kastner II, S. 397,401 f.; ders., ZGR 1983,1,14 |
[Seite 14, Zeilen 29-31]
C. Unternehmenskontrolle Mit der Unternehmenskontrolle wird die unternehmerische Aufgabe erfüllt, ständig den Fortschritt aller Unternehmensbereiche in der Aus- [Seite 15, Zeilen 1-4] führung der Pläne und bei der Durchführung aller geplanten Maßnahmen zu verfolgen, den Stand des Erreichten zu erfassen, Abweichungen zu analysieren, sich anbahnende neue Trends zu erkennen und unverzüglich auf Abweichungen und Trendänderungen zu reagieren [FN 34]. [FN 34] Vgl. Mellerowicz, S. 321 ff. |
Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist vorhanden, lässt aber den Leser im Unklaren über den Umfang und die Art der Übernahme. bemerkenswert ist auch, dass der Verweis auf Mellerowicz aus der Quelle übernommen ist, und bei Ah an erster Stelle im Quellenverweis steht. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Sotho Tal Ker, Zeitstempel: 20120403031310