Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtverantwortung des Vorstands
von Arne Heller
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
| [1.] Ah/Fragment 030 17 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 18:36:44 Kybot | Ah, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Scheffler 1995, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
|
| Untersuchte Arbeit: Seite: 30, Zeilen: 17-21 |
Quelle: Scheffler 1995 Seite(n): 80, Zeilen: 27-31 |
|---|---|
| Wegen der zahlreichen, oft schwer vorhersehbaren externen und internen Einflüsse und wegen der Mitwirkung mehrerer Personen kann ein profitabler und dauerhafter Unternehmenserfolg nur durch effizient und lückenlos ausgeübte Überwachung sichergestellt werden. | Wegen der zahlreichen, oft schwer vorhersehbaren externen und internen Einflüsse und wegen der Mitwirkung mehrerer Personen kann ein ordentlicher und dauerhafter Unternehmenserfolg nur durch angemessene Überwachungsmaßnahmen sichergestellt werden. |
Weitgehend wörtliche Übernahme (die ersten 18 Worte sind identisch). Ein Quellenverweis fehlt. |
|
| [1.] Ah/Fragment 030 105 Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 18:36:42 Kybot | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Götz 1995, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
|
| Untersuchte Arbeit: Seite: 30, Zeilen: 105-114 |
Quelle: Götz 1995 Seite(n): 340, Zeilen: Sp. 1, Zeilen 44-52 |
|---|---|
| Die gegen den Abschlußprüfer gerichteten Vorwürfe gehen dahin, daß er seine Krisenwarnfunktion nicht ausreichend wahrgenommen, Verstöße gegen das Bilanzrecht, insbesondere hinsichtlich der Informationsfunktion von Anhang und Lagebericht, nicht verhindert und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke auch zu Jahresabschlüssen solcher Unternehmen erteilt habe, die sich im Zustand einer schweren Krise oder sogar des Zusammenbruchs befanden. Vgl. zur Prüfungsverantwortung des Abschlußprüfers Götz, AG 1995, 337, 340 ff.; Clemm, in: Festschrift für Goerdeler, S. 93 ff.; Forster, AG 1995, 1 ff.; Dörner/Oser, DB 1995, 1085 ff; Adler/Düring'/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Aktiengesellschaft, § 321 Rdnrn. 144 ff, 163; Lutter, ZHR 159 (1995), 287, 299 f.; Baums, ZIP 1995, 11 ff.; Frerk, AG 1995,212 ff. | Die gegen ihn gerichteten Vorwürfe gehen dahin, daß er seine Krisenwarnfunktion nicht ausreichend wahrgenommen, Verstöße gegen das Bilanzrecht, insbesondere hinsichtlich der Informationsfunktion von Anhang und Lagebericht, nicht verhindert und uneingeschränkte Bestätigungsvermerke auch zu Jahresabschlüssen solcher Unternehmen erteilt habe, die sich im Zustand einer schweren Krise oder sogar des Zusammenbruchs befanden. |
Trotz der wörtlichen Übernahme, ist das Zitat nicht gekennzeichnet und der Quellenverweis mit "Vgl." eingeleitet, d.h. eine wörtliche Übernahme wird explizit ausgeschlossen. |
|
vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20110902230107
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20110902230107