von Arne Heller
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[1.] Ah/Fragment 001 10 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 08:58:53 Kybot | Ah, BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Martens 1988, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 1, Zeilen: 10-13 |
Quelle: Martens 1988 Seite(n): 192, Zeilen: 19-22 |
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Dabei wird das gesetzliche Leitbild des Vorstands geprägt durch die Vorstellung eines Kollegialorgans, das sich durch die Gemeinschaft seiner Mitglieder, ihre gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung sowie gemeinsame Verantwortung auszeichnet [FN 3].
[FN 3: Dazu Martens, in: Festschrift für Fleck S.191, 192; Mertens, in: Kölner Kommentar zum AktG, § 77 Rdnrn. 7 ff. und § 78 Rdnrn. 27 ff.; Hefermehl, in: Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Kommentar zum AktG, § 77 Rdnr. 2 und § 78 Rdnrn. 15 ff.; Wiesner, in: Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, § 22 Rdnr. 2 ff. und § 23 Rdnrn. 6 ff.] |
Das gesetzliche Leitbild des Vorstands wird geprägt durch die Vorstellung eines Kollegialorgans, das sich durch die Gemeinschaft seiner Mitglieder, ihre gemeinsame Geschäftsführung und Vertretung sowie gemeinsame Verantwortung auszeichnet [FN 4].
[FN 4: In jüngster Zeit sind diese Grundsätze unter dem Aspekt der Doppelmandate im Konzern problematisiert worden; dazu eindringlich wenn auch im Ergebnis weit überzogen BERNHARDT, Handelsblatt vom 22.Juli 1986; dazu kritisch KELLER/MAX, Handelsblatt vom 11. September 1986; zur Problematik auch HOFFMANN-BECKING, ZHR 150 (1986), 570, sowie unter haftungsrechtlichen Aspekten SÄCKER, ZHR 151 (1987), 59 und LINDERMANN, Die AG 1987, 225.] |
Wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung des Zitats, Quellenverweis vorhanden. Dieser ist allerdings nicht adäquat, da er den Verweis auf die Quelle mit "Dazu Martens" einleitet und damit ein wörtliches Zitat eigentlich ausschließt. |
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