von Dr. Astrid Caroline Bornemann
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[1.] Acb/Fragment 022 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2015-12-30 20:40:19 WiseWoman | Acb, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia HIV 2008 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 22, Zeilen: 1-21 |
Quelle: Wikipedia HIV 2008 Seite(n): 1 (online Quelle), Zeilen: - |
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Da zwischen der Ansteckung des Spenders und der Nachweisbarkeit von Antikörpern gegen HIV im HIV-Test bis zu drei Monate verstreichen können, werden alle Blutspenden auf die Anwesenheit des HI-Virus mittels PCR getestet, um diese diagnostische Lücke zu schließen.
Das Risiko einer Infektion eines Kindes durch eine HIV-infizierte Mutter während der Schwangerschaft oder während der Geburt wird ohne Behandlung auf 15-30% geschätzt. Bei bekannter HIV-Infektion der Mutter kann das Risiko durch die Gabe antiretroviraler Medikamente und die Geburt durch Kaiserschnitt auf etwa zwei Prozent vermindert werden. Eine Übertragung des Virus beim Stillen ist ebenfalls möglich. Das Risiko, sich durch Küsse anzustecken, kann ausgeschlossen werden, sofern keine blutenden Wunden, so beispielswiese Verletzungen des Zahnfleisches, im Mund vorhanden sind. Die HIV-Konzentration in Tränen, Schweiß und Speichel reicht für eine Ansteckung nach heutigem Erkenntnisstand ebenfalls nicht aus. Außerdem lässt die AIDS-Epidemiologie eine Infektion durch Insektenstiche äußerst unwahrscheinlich erscheinen. An Menschen, die einer akuten Ansteckungsgefahr ausgesetzt waren, kann gegebenenfalls eine postexpositionelle Prophylaxe (PEP) durchgeführt werden. Nach Ablauf von 48 bzw. 72 Stunden wird eine PEP nicht mehr als sinnvoll erachtet. |
Da zwischen Ansteckung des Spenders und der Nachweisbarkeit von Antikörpern im HIV-Test in Einzelfällen bis zu drei Monate verstreichen können (diagnostische Lücke), werden seit Anfang 2002 zwingend alle deutschen Blutspenden auch auf die Anwesenheit des Virus mittels PCR getestet.
Das Risiko einer Infektion eines Kindes durch eine HIV-infizierte Mutter während der Schwangerschaft oder während der Geburt wird ohne Behandlung auf 15 bis 30 Prozent geschätzt. Bei bekannter HIV-Infektion der Mutter kann das Risiko einer Übertragung auf das Kind durch die Gabe antiretroviraler Medikamente und die Geburt durch Kaiserschnitt auf etwa zwei Prozent vermindert werden. Eine Übertragung des Virus beim Stillen ist ebenfalls möglich. [...] Eine Möglichkeit, sich durch Zungenküsse anzustecken, besteht nicht, sofern keine blutenden Wunden, so beispielsweise Verletzungen des Zahnfleisches, im Mund vorhanden sind. Die HIV-Konzentration in Tränen, Schweiß und Speichel reicht für eine Ansteckung nach heutigem Erkenntnisstand ebenfalls nicht aus. Außerdem lässt die Aids-Epidemiologie eine Infektion durch Insektenstiche oder durch Tröpfcheninfektion äußerst unwahrscheinlich erscheinen. Menschen, die einer akuten Ansteckungsgefahr ausgesetzt waren, sollten möglichst bald (idealerweise innerhalb von zwei Stunden) einen Arzt aufsuchen, um sich beraten zu lassen und gegebenenfalls eine Postexpositionelle Prophylaxe (PEP) durchzuführen. Nach Ablauf von 48 bzw. 72 Stunden wird eine medikamentöse PEP nicht mehr als sinnvoll erachtet. |
Ein Verweis auf die Quelle fehlt. |
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[2.] Acb/Fragment 022 23 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2015-11-29 16:28:17 Hindemith | Acb, Fragment, Gesichtet, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia AIDS 2007 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 22, Zeilen: 23-31 |
Quelle: Wikipedia AIDS 2007 Seite(n): 1 (online Quelle), Zeilen: - |
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Ein HIV-Test darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden, eine Testung ohne das Wissen des Patienten ist rechtlich unzulässig und kann dementsprechend geahndet werden. In Deutschland muss ein positiver HIV-Test gemäß Infektionsschutzgesetz in anonymisierter Form an das Robert-Koch Institut in Berlin gemeldet werden.
HIV-Tests unterscheiden sich in Suchtests (z.B. ELISA) und Bestätigungstests (Western-Blot). Wird eine Person im Suchtest positiv getestet, so ist in vielen Ländern (Deutschland, USA) ein Bestätigungstest vorgeschrieben. |
HIV-Tests unterteilen sich in Suchtests und Bestätigungstests. Ziel eines Suchtests (z. B. ELISA-Suchtest) ist es, möglichst alle infizierten Personen zu erkennen – um den Preis, dass auch einige nicht-infizierte fälschlicherweise positiv getestet werden. Wird eine Person im Suchtest positiv getestet, so ist in vielen Ländern ein Bestätigungstest (in Deutschland und den USA: Western-Blot-Bestätigungstest) vorgeschrieben, um eine falsch positive Diagnose zu verhindern.
[...] Ein HIV-Test darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden, eine Testung ohne Wissen des Patienten ist rechtlich unzulässig und kann dementsprechend geahndet werden. In Deutschland muss ein positiver HIV-Test gemäß Infektionsschutzgesetz in anonymisierter Form an das Robert-Koch-Institut in Berlin gemeldet werden. |
Kein Hinweis auf die Quelle. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20151230204200