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Es ist die Aufgabe der Dienstvereinbarung die Sichten von Dienstnehmer und Dienstleister zusammenzuführungen und eine gemeinsame Sicht auf den Dienst festzuschreiben. Dazu muß die relativ informelle Sicht des Dienstnehmers mit der stark implementierungsorientierten Sicht des Dienstleisters zu einer gemeinsamen diesntorientierten Sicht mit einer verständlichen, aber für eine Dienstleisung hinreichend formalen dienstorientierten Sicht vereinigt werden. |
Es ist die Aufgabe der Dienstvereinbarung die Sichten von Dienstnehmer und Dienstleister zusammenzuführungen und eine gemeinsame Sicht auf den Dienst festzuschreiben. Dazu muß die relativ informelle Sicht des Dienstnehmers mit der stark implementierungsorientierten Sicht des Dienstleisters zu einer gemeinsamen diesntorientierten Sicht mit einer verständlichen, aber für eine Dienstleisung hinreichend formalen dienstorientierten Sicht vereinigt werden. |
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|Anmerkungen=Die Nennung der Quelle in der Fußnote deckt nicht die Übernahme in diesem Ausmaß. |
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Aktuelle Version vom 26. März 2013, 18:16 Uhr
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Untersuchte Arbeit: Seite: 279, Zeilen: 7-15 |
Quelle: Schmidt 2001 Seite(n): 26, Zeilen: 0 |
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So sollen die Geschäftsprozesse des Servicenehmers auf die vom Service Provider umgesetzten Prozesse für die Lieferung des Services abgebildet werden. Dabei muss die Dienstleistungsvereinbarung dafür sorgen, dass die Lieferung der Dienstleistung durch den Service Provider für den Servicenehmer nachvollziehbar und überprüfbar ist.
Dazu muss die relativ informelle Sicht des Servicenehmers mit der stark implementierungsorientierten Sicht des Service Providers zu einer gemeinsamen konsensfähigen Sicht mit einer verständlichen, aber für reine Dienstleistungsvereinbarung hinreichend formalen serviceorientierten Sicht vereinigt werden. 520 520 Vgl. Schmidt (2001), S. 26 |
Der Zweck einer Dienstvereinbarung ist die Abbildung der Geschäftsprozesse des Dienstnehmers auf die vom Dienstleister realisierten Prozesse für die Erbringung des Dienses. Dabei muß die Dienstvereinbarung dafür sorgen, daß die Diensterbringung durch den Dienstleister für den Dienstnehmer nachvollziehbar und überprüfbar ist.
Es ist die Aufgabe der Dienstvereinbarung die Sichten von Dienstnehmer und Dienstleister zusammenzuführungen und eine gemeinsame Sicht auf den Dienst festzuschreiben. Dazu muß die relativ informelle Sicht des Dienstnehmers mit der stark implementierungsorientierten Sicht des Dienstleisters zu einer gemeinsamen diesntorientierten Sicht mit einer verständlichen, aber für eine Dienstleisung hinreichend formalen dienstorientierten Sicht vereinigt werden. |
Die Nennung der Quelle in der Fußnote deckt nicht die Übernahme in diesem Ausmaß. Quelle für Sichtung: https://docs.google.com/file/d/0Bwa_dfo2ylgMMlE1c3pHLTdNaGc/edit?usp=sharing |
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