64.134.64.172 sagte: Ein Beispiel ist der Medizinprofessor Ulf Teichgräber, der durch Vroniplag sehr schweren Anschuldigungen ausgesetzt wurde, die ihm fast die Berufung auf einen Lehrstuhl gekostet hätten, aber von der Universität vollumfänglich freigesprochen wurde.
Sehr schwere Anschuldigungen duch Vroniplag? Vollumfänglicher Freispruch? - Lassen wir das mal beiseite (wir sind hier ja nicht bei Gericht, wo angeklagt/angeschuldigt und freigesprochen wird). Ich kann mich nicht entsinnen, dass die Charité zu dem Ergebnis gekommen ist, dass die hier dokumentierten Textparallelen nicht existierten. Oder habe ich da was falsch verstanden oder falsch in Erinnerung?
Interessant für eine Diskussion dieses Themas (Anonymität/Pseudonymität im Netz) im Soziologie-Unterricht könnten mE auch die Ausführungen des OLG Hamm (I-3 U 196/10 v. 3.8.2011), insbesondere dessen Bezug auf Art. 5 Abs. 1 GG sein. Vielleicht sollte daraus auch klar werden, dass hier niemand erwartet, dass Sie Ihren Klarnamen nennen (oder die Ihrer Schüler), wenn Sie Ihre Thesen und Fragen hier vortragen. BTW: Sie "verraten" jetzt bereits sehr viel über sich, 93.232.7.238.
Ich würde ja vorschlagen, das in einem auf diese Fragestellungen spezialisierten Fachforum weiterzudiskutieren. :)
Wo ist nur Strafjurist, wenn man ihn mal wirklich braucht!
Nicht rausreden, Haltung annehmen. <kawumm>
Ah, das Urteil kannte ich noch nicht, PlagProf. Jetzt ist mit Deinem Hinweis dummerweise meine Pointe kaputt. :(
Meine Herren (oder Damen) IPs, da gibt es doch schon ein ganz konkretes Urteil zu: LG Hamburg, 21.01.2011, 324 O 358/10. Leitsatz:
"Der Vorwurf der zitatlosen Übernahme von Gedanken ist - gerade im wissenschaftlichen Bereich - in hohem Maße geeignet, das Ansehen und die Reputation eines Betroffenen zu schädigen und ehrenrührig zu sein, so dass trotz der dem Äußernden zur Seite stehenden Wissenschaftsfreiheit und unabhängig davon, ob es sich hier um eine Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung handelt, bei Fehlen jeglicher Anknüpfungstatsachen für eine solche Äußerung das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen überwiegt."
Dazu auch H. Horstkotte in der FAZ: [1].
Ob allerdings der Umstand, dass eine Fakultät keinen Verstoß gegen die maßgebliche Promotionsordnung erkennen bzw. keinen Grund für die Aberkennung eines akademischen Grades sehen mag, die "Unwahr[h]eit der behaupteten Tatsache" impliziert, darüber kann man sich wohl trefflich streiten. Am besten natürlich vor einem Gericht. Jetzt sind Sie allerdings wahrscheinlich nicht aktivlegitimiert. Von daher wird Ihre Diskussion hier wohl graue Theorie bleiben. Aber, gut auf jeden Fall, dass Sie hier rumdiskutieren und ganz sicher ist auch, dass hier nun alle Dokumentare in ihren Hinterzimmern nicht nur vor Ugvs Panzertruppen zittern[2], sondern auch vor dem Strafrecht! Das Internet, man wundert sich immer wieder neu, ist kein rechtsfreier Raum. Und das muss auch mal gesagt werden dürfen! Auch, wenn das mit dem "rechtsfreien Raum" niemand behauptet hat.
ADMINHINWEIS @Wolfgang Wagemann
Ich frage mich, ob das hier überhaupt der geeignete Thread für die Diskussion Deiner Fragen ist (jenseits der Frage, ob sich Deine Fragen überhaupt sinnvoll diskutieren lassen). Zu dem (ursprünglichen) Thema des Threads passt das alles auf jeden Fall nicht. Sollte weiterer Diskussionsbedarf bestehen, dann bitte unter Diskussionsforum:Methodisches oder Diskussionsforum:Plagiatsfälle ein neues Thema eröffnen.
Eine grundsätzliche Anmerkung: Will man den auch mE infantilen Namen des Wikis loswerden, dann muss man wohl den "formalen" Weg einer "Entscheidung" gehen. Sowas hatten wir bislang nur 1x: [1]. Auf diesem Wege wäre für Wikia wohl die Bedingung "(falls von Community gewünscht)" erfüllt. - Da wir keine Regularien für eine solche "Entscheidung" haben, könnte man sich einfach an den damaligen orientieren, die im Kern nur festlegten: 1) Stimmberechtigt sind ausschließlich (aktive?) Admins. 2) Es wird mit einfacher Mehrheit (?) entschieden. Allerdings könnte ich mir gut vorstellen, dass das formal und inhaltlich kontrovers gesehen wird. Ebenso kontrovers würde wohl auch eine - davon mE getrennt zu führende - Diskussion über einen neuen Namen verlaufen. Beim Namen gilt sicher, was Hood oben sagte: da ist eine öffentliche Diskussion wahrscheinlich etwas schwierig. Sinnvoll wäre mE ein "nicht eintragungsfähiger" Name. Allerdings könnte natürlich auch über einen solchen jederzeit Streitigkeiten entstehen, denn letztlich entscheidet das Deutsche Marken- und Patentamt in einem ersten Schritt über eine Eintragung.
Singulus sagte:
Plagin Hood sagte: Wie wär's mit "Plagdoku Wiki" oder "Textanalyse Wiki" oder "Textdoku Wiki"?
Alle drei obigen Beispiele wären als eingetragene Marke für niemanden besonders attraktiv. Oder irgendeine unverfängliche Abkürzung?
Man muss zwischen dem Namen und der URL unterscheiden. Zur Zeit ist der Name "VroniPlag Wiki" und die URL ist "de.vroniplag.wikia.com". Für den Nachweis durch Suchmaschinen dürfte ein zu starkes Auseinanderklaffen von Name und URL-Bestandteil nachteilig sein.
Man kann beim Anlegen Namen und URL getrennt vergeben, ja. Wäre sicher nicht sinnvoll.
Singulus sagte:
KayH sagte: Hm: http://de.plagipedia.wikia.com/wiki/Diskussionen#comm-153691 - das war mir gar nicht mehr präsent & sollten wir mE nochmal näher anschauen.
Ich werde umgeleitet zu dem nicht existenten Diskussionsbeitrag http://de.guttenplag.wikia.com/wiki/Diskussionen#comm-153691 und habe keine Möglichkeit gefunden, auf http://de.plagipedia.wikia.com zu kommen.
Hm, der Eintrag existiert (eigentlich), aber evtl. gibt es da auch wieder ein Cacheproblem. Wie Du aber gesehen hast: Man bekommt einen "harten Redirect" und von der Ursprungs-URL ist nix mehr sichtbar.
Naja, Heidingsfelder wurde offensichtlich von Ugv ziemlich kalt erwischt. Die Arbeit gammelte schlicht - neben den vielen anderen - in seinem Fundus auf dem Nachttisch vor sich hin, auch seine Mitarbeiterin, Frau Gresser, hatte keine rechte Lust, sich da näher reinzulesen, obgleich auch sie natürlich schon "beim ersten Lesen" sofort sah, dass "etwas nicht stimmt"[1] Dann ruft SPIEGEL an - und nun braucht man eben schnell eine Story: Ja, das ist alles schon lange bekannt. Ich und eine Mitarbeiterin haben ... erste Verdachtsmomente ... Fehler und Unzulänglichkeiten ... auf dem von mir gegründeten Dingens wurde das dann genauer untersucht ... ich als Experte ... meine Softwareanalyse ... Seite 13 ... Arbeit von irgendsoeinem Professor von 1963 ... klares Plagiat. Faule Kuh. Rücktritt! - Sei's drum, geben wir dem ganzen hier keine weitere Bühne. Es bleibt zu hoffen, dass in der nächsten medialen Expertenrunde zum Thema unser Expertendarsteller zunehmend unberücksichtigt bleibt.
Der Nürnberger Hofberichterstatter Heidingsfelders, Peter Viebig (=vip), lässt uns übrigens wissen, wo die Anfänge des Falles Ugv zu suchen sind: "Erste Verdachtsmomente gegen die Dissertation der Verteidigungsministerin habe es schon vor zwei Jahren gegeben, danach hätten die Plagiatsjäger von Vroniplag völlig unabhängig nach weiteren Schwachstellen in der Arbeit gesucht."[1] Der Ablauf war also folgender: Heidingsfelder findet erste Verdachtsmomente in der Diss der Verteidigungsministerin, übergibt die Arbeit deshalb zur weiteren Prüfung an seine Mitarbeiter bei VroniPlag (Wiki). Die dokumentieren in der Folge pflichtschuldig weitere Schwachstellen. Heidingsfelder informiert nach abschließender Prüfung der Ergebnisse seiner Mitarbeiter (die mal wieder mit ihrem Qualitätsfetischismus zwei geschlagene Jahre für diesen Mist brauchen) den SPIEGEL und empfiehlt diesem für eine Zweitmeinung Prof. Dammann (oder wie der auch immer heißen mag der Zweitmeiner :)). - Geschickt eingefädelt.
Ich hab den Screenshot mal ersetzt. Hatte ich mir gespeichert. ;)
Die Rückmeldung von Avatar (Wikia) dazu: "Namensänderung/URL-Änderung (falls von Community gewünscht) ist technisch problemlos möglich. Alten Alias dann behalten sinnvoll."[1]
Plagin Hood sagte:
Na ja, "de.plagipedia.wikia.com" leitet beispielweise auf das GuttenPlag Wiki weiter. So könnte "de.vroniplag.wikia.com" bspw. auf ein XYZPlag Wiki weiterleiten oder umgekehrt. Aber wäre damit alleine viel gewonnen?
Hm: http://de.plagipedia.wikia.com/wiki/Diskussionen#comm-153691 - das war mir gar nicht mehr präsent & sollten wir mE nochmal näher anschauen.
Plagin Hood sagte:
Ich meine, das wurde damals schon beprochen, und Wikia wollte keine Ansprüche geltend machen.
@Hood: So ist es bzgl. Wikia - und das ist auch vollkommen nachvollziehbar. - Ich denke, man sollte mit Wikia technisch klären, wie man das Wiki am besten umzieht auf einen neuen Alias. Oder?
217.237.149.153 sagte: @KayH: Auch nur ein kurzer Einwurf: M.H. würde dann behaupten, dass das umbenannte Wiki ein Plagiat seines Original-Wikis ist.
Ein klassisches Missverständnis: die Inhalte des Wikis stehen unter diesen Nutzungsbedingungen und dieser Lizenz.
@Hood: Wir müssten da "nur" mit Wikia klären, dass wir gerne einen neuen "Alias" hätten, der von dem alten redirected. Ich gehe nicht davon aus, dass Wikia das bereits implementiert hat, aber der Aufwand dafür wäre vlt. überschaubar. - Mit dieser Lösung gäbe es zunächst keine Notwendigkeit, irgendwas im Wiki anzupassen. Oder?