*2016 – VPW-Fall [[Ast]]:
:*Es gibt, ''"wie die Vizerektorin für Studien an der Comenius-Uni auf Nachfrage'' [zum Fall Ast] ''klarstellt, in der Slowakei '''keine gesetzliche oder sonstige Rechtsgrundlage, um verliehene Grade nachträglich zu überprüfen''' oder gar zu widerrufen."'' (So Hermann Horstkotte: [https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/doktor-slowakei-plagiat-abkommen-vergleichbarkeit-bewertung-zeugnis/ ''Einmal Dr., immer Dr. Promovieren in der Slowakei''], in: Legal Tribune Online, 10.05.2016)
*2021 – Causa Aschbacher:
:*[https://www.noen.at/niederoesterreich/politik/causa-aschbacher-externe-pruefung-der-arbeit-beauftragt-wiener-neustadt-redaktionsfeed-redaktion-247533980 ''"Die TU Bratislava kündigte ebenfalls eine Überprüfung an."'']
Eine Rechtsgrundlage für Überprüfungen wurde in der Slowakei erst im Nov. 2020 und auch nur für Arbeiten beschlossen, die ab Anfang 2021 eingereicht werden. Die Arbeit von Aschbacher wurde aber schon am 31.05.2020 abgegeben, also 6 Monate vorher, als es eine solche Regelung noch nicht gab.
Auf welcher Grundlage findet also diese Überprüfung (und mit welchen möglichen Zielen und Konsequenzen) statt:
Gibt es da irgendwo noch etwas Kleingedrucktes oder liegt es allein am gefühlten öffentlichen Druck, weil plötzlich ein "Promi" in Gestalt einer (Ex-)Ministerin eines Nachbarlandes betroffen ist, westliche Medien berichten – und man daher glaubt, hier nicht wie sonst (siehe die bisher 9 slowakischen VPW-Fälle) einfach bedauernd auf Tauchstation gehen zu können (''"ups, gibt halt keine Rechtsgrundlage, sorry"''), ohne sich das Geschäftsmodell des – imagemäßig bereits arg ramponierten – "Dr. Bratislava" völlig zu ruinieren?