Liebe Freunde,
ich beschäftige mich gerade mit de Situatuion, dass eine Person des öffentlichen Lebens (Politik) in meiner Stadt immer wieder mit Doktortitel auftritt. Die Dissertation ist 2015 laut Tätigkeitsberichts des zuständien Insituts an der Universität Göttingen entstanden. Sie ist aber nirgends zu finden, müsste aber laut Auskunft der Universitätsbibliothek eigentlich geführt sein. Die Promotionsordnung schreibt nämlich folgendes vor:
"Die Pflichtexemplare müssen innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Prüfung im Dekanat eingereicht werden. Wird die Frist versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte. Dies ist unter Bestimmung einer angemessenen Nachfrist anzudrohen."
Nun ist diese Frist bei einer Dissertation, die 2015 abgeschlossen wurde mindestens 3,5 Jahre her. Die Doktorarbeit müsste eigentlich veröffentlicht sein. Müsste sie dann nicht in den Katalogen der Universitätsbilbiothek oder und der DNB gelistet sein? Müsste bis zum jetzigen Zeitpunkt das Recht auf das Tragen des Titels nicht erloschen sein?
Der Titel wird von der Person trotzdem geführt. Mitunter auf Wahlplakaten in aller Öffentlichkeit. Wie jetzt vorgehen? Kann das zuständige Insitut trotzdem den Doktorgrad verleihen, obwohl die Arbeit nicht ordentlich veröffentlicht wurde? Gibt es eine Möglichkeit dies zu verifizieren?
Es geht nicht darum, dass die Dissertation nicht geschrieben wurde. Das zweifle ich eigentlich nicht an. Ich denke aber, dass hier jemand einen Titel führt, den er schlicht nicht führen darf - ein Fall von Urkundenfälschung. Die Promotionsordnung und der der rechtliche Rahmen sind eigentlich eindeutig.
Ich würde mich über Eure Meinungen und Tipps zum weiteren Vorgehen freuen.